Elternberatung nach §95 AußStrG

Verpflichtende Elternberatung nach § 95  – einfühlsam, gesetzeskonform, lösungsorientiert

 

Sie planen eine einvernehmliche Scheidung und haben minderjährige Kinder?


Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine einstündige Beratung in Anspruch zu nehmen.


Ich begleite Sie in diesem Prozess – professionell, verständnisvoll und mit Blick auf das Wohl Ihres Kindes.

100 € / 60 Minuten – inkl. Bestätigung fürs Gericht

Wahlweise in meiner Praxis oder als Online-Beratung per Zoom.

Unkomplizierte Online-Buchung.

Warum ist die Beratung gesetzlich verpflichtend – und wie kann sie helfen?

Seit 2013 sind Eltern in Österreich vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, sich über die Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten zu lassen (§ 95 Abs. 1a AußStrG).
Diese Regelung basiert auf dem Prinzip des Kindeswohls – und sie macht Sinn:

Die Beratung hilft Eltern, besser zu verstehen:

  • Wie Kinder Trennung emotional erleben

  • Was Kinder in dieser Zeit besonders brauchen

  • Wie Sie trotz Trennung gemeinsam Eltern bleiben können

Viele Eltern berichten, dass sie nach der Beratung mehr Klarheit und Sicherheit im Umgang mit ihren Kindern empfinden – und erste Schritte zu einer neuen, kooperativen Elternschaft entstehen.

So läuft die Beratung ab:

  • Dauer: 60 Minuten

  • Ort: wahlweise online (Zoom) oder in meiner Praxis

  • Inhalt: kindgerechte Trennung, emotionale Bedürfnisse, praktische Hinweise für Eltern

  • Nachweis: Sie erhalten im Anschluss eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage beim Gericht

  • Kosten: 100 € inkl. MwSt (einmalig, keine Zusatzkosten)

Diese Beratung ist für Sie, wenn:

  • Sie sich einvernehmlich scheiden lassen möchten

  • Minderjährige Kinder betroffen sind

  • Sie eine gesetzlich verpflichtende Elternberatung nach § 95 AußStrG absolvieren müssen

Einzeln oder gemeinsam – beides ist möglich.

Einfach und schnell buchen – ohne Wartezeiten
Über mein Online-Buchungstool wählen Sie bequem einen freien Termin aus – entweder für ein persönliches Gespräch in meiner Praxis oder als Online-Beratung via Zoom.

👉 Jetzt hier Termin buchen 

 

FAQ – häufige Fragen

  • Ja, bei einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern ist diese Beratung gesetzlich vorgeschrieben (§ 95 Abs. 1a AußStrG). Ohne Nachweis kann der Scheidungsantrag nicht eingebracht werden.
  • Beides ist möglich. Sie können alleine oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil teilnehmen. Die Beratung findet allerdings ohne Beisein der Kinder statt.
  • Sie erhalten Informationen darüber, wie Kinder Trennungen erleben, welche emotionalen Bedürfnisse in dieser Phase wichtig sind – und wie Sie darauf eingehen können. Es geht nicht um Bewertung, sondern um Begleitung.

     

  • Nein – die Inhalte bleiben vertraulich. Sie erhalten lediglich eine Teilnahmebestätigung, die dem Gericht vorgelegt wird.
  • Ich hatte ehrlich gesagt keine große Lust auf diese verpflichtende Beratung – dachte, das ist reine Formsache. Aber ich wurde positiv überrascht: Die Atmosphäre war sehr angenehm, und ich habe vieles verstanden, was ich vorher verdrängt habe. Besonders was meine Tochter gerade emotional durchmacht. Im Nachhinein bin ich dankbar, dass ich da war.
  • Die Beratung war klar, ruhig und ohne Druck. Mir hat gefallen, dass es nicht darum ging, uns zu bewerten, sondern wirklich darum, was für unser Kind wichtig ist. Es hat mir geholfen, von der Paar-Ebene in die Elternrolle zu wechseln. Ich kann es wirklich empfehlen – gerade, wenn man sich in so einer Ausnahmesituation befindet.
  • Ich hatte zuerst Sorge vor der Beratung – aber im Nachhinein bin ich froh. Es hat uns geholfen, klarer auf unsere Tochter zu schauen.

Gesetzliche Pflicht – kindgerechte Lösung.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für die Elternberatung nach § 95 AußStrG – professionell, verständnisvoll und mit echtem Mehrwert für Ihr Kind.

© Mag. Barbara Hüttner