Verpflichtende Elternberatung nach § 95 – einfühlsam, gesetzeskonform, lösungsorientiert
Sie planen eine einvernehmliche Scheidung und haben minderjährige Kinder?
Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine einstündige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ich begleite Sie in diesem Prozess – professionell, verständnisvoll und mit Blick auf das Wohl Ihres Kindes.
100 € / 60 Minuten – inkl. Bestätigung fürs Gericht
Wahlweise in meiner Praxis oder als Online-Beratung per Zoom.
Unkomplizierte Online-Buchung.
Seit 2013 sind Eltern in Österreich vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, sich über die Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten zu lassen (§ 95 Abs. 1a AußStrG).
Diese Regelung basiert auf dem Prinzip des Kindeswohls – und sie macht Sinn:
Die Beratung hilft Eltern, besser zu verstehen:
Wie Kinder Trennung emotional erleben
Was Kinder in dieser Zeit besonders brauchen
Wie Sie trotz Trennung gemeinsam Eltern bleiben können
Viele Eltern berichten, dass sie nach der Beratung mehr Klarheit und Sicherheit im Umgang mit ihren Kindern empfinden – und erste Schritte zu einer neuen, kooperativen Elternschaft entstehen.
So läuft die Beratung ab:
Dauer: 60 Minuten
Ort: wahlweise online (Zoom) oder in meiner Praxis
Inhalt: kindgerechte Trennung, emotionale Bedürfnisse, praktische Hinweise für Eltern
Nachweis: Sie erhalten im Anschluss eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage beim Gericht
Kosten: 100 € inkl. MwSt (einmalig, keine Zusatzkosten)
Diese Beratung ist für Sie, wenn:
Sie sich einvernehmlich scheiden lassen möchten
Minderjährige Kinder betroffen sind
Sie eine gesetzlich verpflichtende Elternberatung nach § 95 AußStrG absolvieren müssen
Einzeln oder gemeinsam – beides ist möglich.
Einfach und schnell buchen – ohne Wartezeiten
Über mein Online-Buchungstool wählen Sie bequem einen freien Termin aus – entweder für ein persönliches Gespräch in meiner Praxis oder als Online-Beratung via Zoom.
👉 Jetzt hier Termin buchen
Sie erhalten Informationen darüber, wie Kinder Trennungen erleben, welche emotionalen Bedürfnisse in dieser Phase wichtig sind – und wie Sie darauf eingehen können. Es geht nicht um Bewertung, sondern um Begleitung.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für die Elternberatung nach § 95 AußStrG – professionell, verständnisvoll und mit echtem Mehrwert für Ihr Kind.
© Mag. Barbara Hüttner